Kontrollierte Hilfe zur Selbsthilfe in Nepal

So können Sie helfen !

Wer die Ärmsten dieser Welt gesehen hat, fühlt sich reich genug zu helfen.       A.Schweitzer

Gemeinsam können wir viel bewegen ! 

Spenden Sie für einen guten Zweck, der Ihnen am Herzen liegt.

Spendenkonto

Mountain Spirit Deutschland e.V. 

Vereinigte Volksbanken eG

BIC    GENODES1BBV

IBAN  DE24 6039 0000 0722 4220 08

Verwendungszweck: Spende

Ihre Spende hilft umfassend und schnell.

Spenden per PayPal

Bequem und einfach: Ihre Spende per PayPal Konto von Mountain Spirit Deutschland e.V. gutgeschrieben.

Eine eigene Spendenaktion zugunsten von Mountain Spirit kann mit wenigen Klicks gestartet werden als Aktion „Spende statt Geschenke“ bei Geburtstagen oder ähnlichen Anlässen. 

Spenden Baumpatenschaft

„Ein Baum für Nepal“ – wirken  Sie mit!

Mountain Spirit Deutschland e.V.

Vereinigte Volksbanken eG         

IBAN: DE33 6039 0000 0722 4220 40                                                              

BIC: GENODES1BBV

Verwendungszweck: Ein Baum für Nepal

Naturschutz sichert die Zukunft.

weitere Informationen

Patenschaften

Mountain Spirit Deutschland e.V. 

Vereinigte Volksbanken eG

BIC    GENODES1BBV

IBAN  DE02 6039 0000 0722 4220 16

Verwendungszweck: Patenschaft

Verlässlich und regelmäßig unterstützt entstehen besondere Verbindungen.

Spenden per Testament

Geben, wenn man selbst nicht mehr braucht: ein Geldbetrag, ein Vermächtnis, ein Erbe. Es genügt, den Begünstigten eindeutig zu benennen: Mountain Spirit Deutschland e.V. Vereinsregister Nr.1070 AG Reutlingen. Testamentsspende Info

Ihre Spende hilft wirkungsvoll

Bei der Verwendung der Mittel wird darauf geachtet, dass die Gelder unmittelbar und ohne Abzug den einzelnen Projekten zugute kommen. Als gemeinnützig anerkannte Organisation ist Mountain Spirit Deutschland e.V. von der Erbschafts – und Schenkungssteuer befreit. 

Bescheid des Finanzamts Reutlingen vom 03.02.2023 Freistellungsbescheid/ Verzeichnisnummer 78042/33726

Wichtig !

Für Zuwendungen bis zu 300 Euro (ab 01.Jan 2021 vereinfachter Zuwendungsnachweis § 50 Abs. 4 Nr. 1 EStDV ), genügt als steuerlicher Spendennachweis ein Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank. Damit ist eine Spendenbescheinigung nicht mehr erforderlich. 

Wenn Sie spenden und eine Spendenquittung wünschen. Dazu geben Sie uns bitte Name und Anschrift bekannt, so dass die Spendenquittung per Post oder Mail zugesendet werden kann.

Den Betrag der Spendenquittung können Sie bei Ihrer Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben in voller Höhe absetzen.